TIGER Coatings Germany Liefer-und Zahlungsbedingungen

§ 1       Allgemeines, Anwendungsbereich

1. Die vorliegenden Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen der TIGER Coatings Germany GmbH, Martin-Behaim-Straße 4a, D-63263 Neu-Isenburg (nachfolgend: TCG) an ihre KUNDEN (wie unter § 1 Nr. 5 definiert).

2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des KUNDEN gültigen oder jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige Verträge mit dem KUNDEN, ohne dass TCG  in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

3. Die AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den AGB abweichende Geschäftsbedingungen des KUNDEN finden nur Anwendung, wenn und soweit TCG ihnen ausdrücklich zugestimmt hat; derartigen entgegenstehenden oder abweichenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Ein Schweigen von TCG auf entgegenstehende oder von den AGB abweichende Geschäftsbedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Dies gilt auch dann, wenn TCG in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des KUNDEN die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführt.

4. Bei Bestellungen des KUNDEN im TIGER-Webshop von TCG (www.tiger-coatings.com/shop​​​​​​​; nachfolgend TIGER-Webshop) gelten zusätzlich zu den AGB die Bestimmungen des § 18.

5. Das Leistungsspektrum und Warenangebot von TCG, auch im TIGER-Webshop, richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend KUNDEN). An Verbraucher im Sinne des § 13 BGB erfolgt kein Verkauf.

6. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem KUNDEN (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor den AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung von TCG  maßgeblich. Dem KUNDEN bleibt vorbehalten, einen davon abweichenden Inhalt anderweitig nachzuweisen.

7. Für bestimmte Produkte gelten spezielle Gewährleistungsbedingungen von TCG, die dem KUNDEN auf Anfrage übermittelt werden. Insoweit dies der Fall ist, gehen diese Gewährleistungsbedingungen den AGB vor, es sei denn, es ist mit dem KUNDEN ausdrücklich anderes vereinbart. Für welche Produkte welche speziellen Gewährleistungsbedingungen gelten, ist dem Anhang zu diesen AGB zu entnehmen.

8. Rechtserhebliche Erklärungen, die vom KUNDEN nach Vertragsschluss gegenüber TCG abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritts- oder Minderungserklärungen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise – insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden – bleiben unberührt.

9. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Regelungen haben lediglich klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine solche Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie nicht durch die AGB unmittelbar abgeändert oder ausgeschlossen werden.

§ 2       Vertragsschluss

1. Angebote von TCG sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verträge kommen daher erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von TCG  oder Auslieferung der Ware zustande. Unbestätigte Aufträge sind für TCG daher vor Auslieferung der Ware nicht rechtsverbindlich. Die Auftragsbestätigung kann auch in Textform erteilt werden.

2. Jede Änderung eines bestätigten Auftrages bedarf der Zustimmung von TCG.

§ 3       Anzeigepflicht des KUNDEN

1. Beabsichtigt der KUNDE den Einsatz der von TCG bestellten Produkte in den Anwendungsbereichen: Automobil; Luftfahrt; Eisenbahn; Windenergie; Schienenfahrzeuge allgemein; Seilbahnen aller Art; Kraftwerke; Wasserkraftfahrzeuge; so hat der KUNDE dies

- im Fall von Sonderfertigungen rechtzeitig, spätestens jedoch bei Versand des Farbmusters an TCG;

- im Fall von Standardprodukten spätestens zum Zeitpunkt der Bestellung des Produkts TCG gegenüber schriftlich anzuzeigen.

2. Ebenso hat der KUNDE TCG innerhalb der in Ziffer 1 genannten Frist anzuzeigen, ob ein Einsatz der Produkte auf Teilen beabsichtigt ist, die typischerweise einem Produktsicherheitsrisiko im Sinne der anwendbaren gesetzlichen Regelungen zur Produktsicherheit unterliegen.

§ 4       Versand, Annahmeverzug

1. Lieferungen innerhalb Deutschlands erfolgen in der Regel durch LKW-Dienst und Paketdienste entsprechend vereinbarter Incoterms. Als Standard gilt EXW Lager TCG D-36088 Hünfeld. TCG behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, nach eigenem Ermessen von diesem Standard abzuweichen und etwa die für den KUNDEN günstigere CPT Bestimmung anzuwenden. Sollte der KUNDE ein Abweichen zu diesem Standard nicht wünschen, muss er dies im Angebot klarstellen.

2. Falls der KUNDE dies wünscht, kann die Lieferung auf dessen Gefahr und Kosten auch per Bahn,  Post oder per Express (beispielsweise via UPS, DHL odgl.) erfolgen.

3. Kommt der KUNDE in Annahmeverzug, unterlässt er eine erforderliche Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen Gründen, die der KUNDE zu vertreten hat, ist TCG berechtigt, den Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen. Führt der Annahmeverzug des KUNDEN zu einer Verzögerung der Auslieferung der Ware, so hat der KUNDE TCG für die Dauer des Annahmeverzugs die bei einer Spedition üblichen Lagerkosten zu erstatten; dem KUNDEN steht der Nachweis offen, dass TCG keine oder nur wesentlich geringere Lagerkosten entstanden sind. Die gesetzlichen Rechte von TCG (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Rücktritt und Schadensersatz) bleiben unberührt.

§ 5       Liefertermine und -fristen

1. Die Lieferung der Ware erfolgt zu dem zwischen TCG und dem KUNDEN vereinbarten Liefertermin oder innerhalb der zwischen TCG und dem KUNDEN vereinbarten Lieferfrist.

2. Haben TCG und der KUNDE eine bestimmte Lieferfrist vereinbart, so beginnt diese – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor alle Einzelheiten der Bestellung geklärt sind und nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung auf dem Konto von TCG. Ist die Leistung von einer Mitwirkung und/oder Anzeige des KUNDEN abhängig, so beginnt die Frist nicht, bevor der KUNDE seine Mitwirkungs- und/oder Anzeigepflichten erfüllt hat.

3. Die Lieferpflicht ruht, solange sich der KUNDE gegenüber TCG mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertragsverhältnis im Verzug befindet.

§ 6       Leihverpackungen

Leihverpackungen werden von TCG zurückgenommen. Solche Leih-Emballagen sind vom KUNDEN sorgfältig und pfleglich zu behandeln und innerhalb von drei Monaten frei an TCG zurückzusenden. Bei Rücksendung nach Ablauf der genannten Frist erfolgt keine Gutschrift. Bei einer Verschmutzung oder Beschädigung, die auf ein Verhalten des KUNDEN zurückzuführen ist, ist TCG berechtigt die Annahme der Leih-Emballagen zurückzuweisen.

§ 7       Eigentumsvorbehalt, Zession

1. Die gelieferten Produkte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen Eigentum von TCG. TCG behält sich des Weiteren bis zur Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen TCG und dem KUNDEN – gleich welcher Art – einschließlich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel das Eigentum an der Ware vor.

2. Bedarf es zur Wirksamkeit des Eigentumsvorbehaltes der Mitwirkung des KUNDEN, etwa bei Registrierungen, die nach dem Recht des Landes, in dem der KUNDE seinen Sitz hat, erforderlich sind, so hat der KUNDE derartige Handlungen vorzunehmen.

3. Der KUNDE hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese gegen Feuer, Einbruchdiebstahl und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Die Ersatzansprüche aus den Versicherungen gelten in Höhe des Werts der Vorbehaltsware (Faktura-Endbetrag inkl. Mehrwertsteuer) als schon jetzt an TCG abgetreten.

4. Falls Vorbehaltsware gepfändet wird, hat der KUNDE den Gerichtsvollzieher und den Vollstreckungsgläubiger unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Desgleichen hat der KUNDE TCG unverzüglich vorab telefonisch und anschließend schriftlich oder in Textform von der Pfändung und von der Mitteilung an den Gerichtsvollzieher und den Vollstreckungsgläubiger zu unterrichten. Die gepfändete Vorbehaltsware ist dabei genau zu bezeichnen. Die Kosten etwaiger Interventionen hat in jedem Falle der KUNDE zu tragen.

5. Der KUNDE darf über die Vorbehaltsware nur nach näherer Maßgabe des nachfolgenden Absatzes 6. im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs verfügen; ihm ist es untersagt, die Vorbehaltsware im Rahmen von Räumungsverkäufen, Auktionen und ähnlichen Sonderveranstaltungen zu verkaufen, sie zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder sogar zu verschenken. Bei einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware auf Kredit hat sich der KUNDE gegenüber seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt entsprechend den Bedingungen des vorliegenden § 7 vorzubehalten. Der KUNDE hat TCG oder einem von dieser Beauftragten auf Verlangen Zutritt zu seinen Geschäftsräumen und zur Vorbehaltsware zu gewähren.

6. Zu einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang ist der KUNDE nur dann berechtigt, wenn er TCG im Gegenzug alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Endabnehmer oder Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen veräußert, die im ausschließlichen Eigentum des KUNDEN stehen, so tritt der KUNDE schon jetzt die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen in voller Höhe an TCG ab. Wird Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Verbindung mit nicht dem KUNDEN gehörenden Gegenständen veräußert, so tritt der KUNDE schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Werts der Vorbehaltsware (Faktura-Endbetrag inkl. Mehrwertsteuer) an TCG ab. TCG nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung der abgetretenen Forderungen bleibt der KUNDE auch nach der Abtretung berechtigt. Die Befugnis von TCG, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. TCG verpflichtet sich jedoch, die abgetretenen Forderungen nicht einzuziehen, solange der KUNDE seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann TCG verlangen, dass der KUNDE ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

7. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware wird stets für TCG als Hersteller vorgenommen, ohne dass ihr Verbindlichkeiten hieraus entstehen. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware mit anderen, TCG nicht gehörenden Gegenständen erwirbt TCG Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts Vorbehaltsware (Faktura-Endbetrag inkl. Mehrwertsteuer) zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.

8. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, TCG nicht gehörenden Gegenständen verbunden, erwirbt TCG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware (Faktura-Endbetrag inkl. Mehrwertsteuer) zum Wert der anderen verbundenen Gegenstände im Zeitpunkt der Verbindung. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des KUNDEN als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der KUNDE TCG anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der KUNDE verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum kostenlos für TCG.

9. Werden im Eigentum oder Miteigentum TCG stehende Waren wesentlicher Bestandteil des Grundstücks eines Dritten, so tritt der KUNDE schon jetzt seine hieraus entstehenden Forderungen gegen den Dritten oder den, den es angeht, in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware (Faktura-Endbetrag inkl. Mehrwertsteuer) mit allen Nebenrechten einschließlich eines Rechts auf Einräumung einer Sicherungshypothek an TCG ab. TCG nimmt die Abtretung an.

10. TCG verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des KUNDEN insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt TCG.

§ 8       Herausgabe der Vorbehaltsware

1. Bei vertragswidrigem Verhalten des KUNDEN, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist TCG berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware aufgrund des Eigentumsvorbehalts zu verlangen. In dem Herausgabeverlangen durch TCG liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

2. Das Recht von TCG, bei vertragswidrigem Verhalten des KUNDEN nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, bleibt unberührt. Tritt TCG in einem solchen Fall vom Vertrag zurück, kann sie für Wertminderungen der Vorbehaltsware pauschal 30% des vereinbarten Nettokaufpreises verlangen, wenn die Herausgabe der Vorbehaltsware innerhalb des ersten Halbjahres nach Lieferung erfolgt; bei einer späteren Herausgabe der Vorbehaltsware erhöht sich die Wertminderungspauschale um je weitere 10% des Nettokaufpreises für jedes weitere volle Vierteljahr nach Lieferung. Dem KUNDEN steht der Nachweis offen, dass eine Wertminderung tatsächlich nicht oder nur in wesentlich geringerem Umfang eingetreten ist.

§ 9       Zahlungsbedingungen und Verzug

1. Alle Rechnungen von TCG sind innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Rechnung netto Kassa zahlbar. Bei einer Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt werden 2% Skonto gewährt.  Für die Einhaltung der Zahlungsfristen ist allein der Eingang des Zahlungsbetrages auf dem Konto von TCG maßgeblich. Dies gilt auch bei Zahlung mittels Scheck.

2. Bei Hereinnahme von Wechseln oder Scheck sind die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen vom KUNDEN zu tragen. Diese sind unverzüglich zahlbar.

3. Bei Zahlungsverzug (§ 286 BGB) werden Zinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes berechnet. Die Geltendmachung eines tatsächlich entstandenen höheren Schadens bleibt TCG vorbehalten.

§ 10     Höhere Gewalt

1. Wird TCG die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert (nachfolgend: Leistungshindernis), ist TCG für die Dauer dieses Leistungshindernisses nicht zur Leistung verpflichtet.

2. Dauert das Leistungshindernis gemäß vorstehendem Absatz 1 länger als zwei Monate an, ist der KUNDE zu einem Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter denselben Voraussetzungen ist auch TCG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die gesetzlichen Rechte des KUNDEN und von TCG bleiben unberührt.

3. Als Leistungshindernisse im Sinne von Absatz 1 gelten insbesondere Krieg, kriegsähnliche Zustände, Mobilmachung, Ein- und Ausfuhrverbote und Blockaden sowie weitere unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse wie Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung von Rohstoffen, Epidemien und Pandemien, Streiks, Aussperrungen und sonstige Arbeitskämpfe, auch wenn sie bei Vorlieferanten von TCG eintreten, soweit TCG sie nicht selbst zu vertreten hat.

§ 11      Auskünfte/Beratung/Eigenschaften der Produkte und Leistungen

1. Auskünfte und Erläuterungen hinsichtlich der Produkte von TCG und Leistungen durch TCG oder deren Vertriebsmittler – auch durch Produktbeschreibungen wie Datenblätter, Prospekte und/oder durch Bezugnahmen auf individuelle Normen wie z.B. DIN – erfolgen ausschließlich aufgrund der bisherigen Erfahrung von TCG. Sie stellen keinerlei Garantien in Bezug auf die Produkte dar. Die hierbei angegebenen Werte sind als Durchschnittswerte der Produkte anzusehen. TCG steht mangels ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarung nicht dafür ein, dass Produkte und/oder Leistungen für den vom KUNDEN verfolgten Zweck geeignet sind.

2. Eine Beratungspflicht übernimmt TCG nur ausdrücklich kraft schriftlichem, gesonderten Beratungsvertrag.

3. Eine Garantie gilt nur dann als von TCG übernommen, wenn schriftlich eine Eigenschaft und/oder einen Leistungserfolg als „rechtlich garantiert“ bezeichnet wurde.

4. Es obliegt dem KUNDEN, die gelieferten Produkte vor ihrer Verwendung auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen.

§ 12     Gewährleistungsansprüche des KUNDEN

1. Für die Rechte des KUNDEN bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. § 1 Nr. 7 der AGB bleibt unberührt. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Vorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB).

2. Die Mängelansprüche des KUNDEN setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. Alle Mängelanzeigen sind unter genauer Bezeichnung des Mangels abzufassen. Soweit Mängel nicht rechtzeitig angezeigt werden, gilt die gelieferte Ware als genehmigt.

3. Ist die Ware mangelhaft und gilt sie nicht als genehmigt, so kann der KUNDE Nacherfüllung verlangen, die nach seiner Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Neulieferung mangelfreier Ware erfolgt.

4. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann der KUNDE wegen des Mangels vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder – unter den weiteren Voraussetzungen des nachstehenden § 13 – Schadensersatz verlangen.

5. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche des KUNDEN wegen eines Sach- oder Rechtsmangels der gelieferten Ware ein Jahr ab Ablieferung. Die Verjährungsfrist nach Satz 1 gilt nicht,

a) wenn der Mangel in einem dinglichen Recht eines Dritten, aufgrund dessen Herausgabe der gelieferten Ware verlangt werden kann, oder in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist, besteht (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB):

b) wenn es sich bei der gelieferten Ware um ein Bauwerk oder eine Sache handelt, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB);

c) für Schadensersatzansprüche des KUNDEN bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz;

d) wenn TCG einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für eine Beschaffenheit der Ware übernommen hat (§ 444 BGB); oder

e) im Falle eines Lieferantenregresses bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (§§ 445a, 445b, 478 BGB).

§ 13     Haftung

1. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet TCG uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Im Übrigen haftet TCG nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis zur Höhe des typischerweise durchschnittlich eintretenden vorhersehbaren Schadens.

3. Diese Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für andere als vertragliche Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, und zwar auch zugunsten der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TCG.

§ 14     Zurückbehaltung, Aufrechnung

1. Der KUNDE ist nicht berechtigt, Zahlungen für gelieferte Produkte aus irgendeinem Grunde zurückzubehalten oder eigene Zahlungsverpflichtungen mit ihm gegen TCG etwa zustehenden Forderungen aufzurechnen.

2. Dies gilt nicht für rechtskräftige, unbestrittene und bestrittene aber entscheidungsreife Forderungen.

§ 15     Abtretung von Rechten

Vorbehaltlich allfälliger abweichender Regelungen mit dem KUNDEN ist TCG berechtigt Rechte aus den Verträgen mit dem KUNDEN nach dessen vorheriger Anzeige an Dritte zu übertragen. Der KUNDE ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus den Verträgen mit TCG ohne die vorab erteilte Zustimmung von TCG an Dritte zu übertragen.

§ 16     Rechtswahl, Gerichtsstand

1. Sämtliche mit TCG abgeschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. TCG ist jedoch berechtigt, auch die Gerichte am Sitz des KUNDEN in Anspruch zu nehmen.

§ 17     Ausland

Der KUNDE hat TCG im Falle des Verzugs sämtliche Kosten für eine gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsverfolgung im Ausland auch dann zu ersetzen, wenn das betreffende ausländische Recht eine dem deutschen Recht entsprechende Kostenerstattungsregelung nicht enthält. Für das Entstehen der Zahlungsverpflichtung genügt es, dass TCG die Hilfe eines Dritten zur Durchsetzung ihrer Rechte in Anspruch genommen hat.

§ 18     TIGER-Webshop

1. Diese AGB gelten auch für über den TIGER-Webshop abgeschlossene Geschäfte. Ergänzend gelten für diese Geschäfte die Bestimmungen des vorliegenden § 18; sollten die Bestimmungen der §§ 1 bis 17 den Bestimmungen des vorliegenden § 18 widersprechen, dann gehen die letztgenannten Bestimmungen vor.

2. Für die Nutzung des TIGER-Webshops ist eine Registrierung erforderlich. Nähere Informationen dazu sind im TIGER-Webshop oder beim Kundenservice erhältlich. Mit abgeschlossener Registrierung wird es dem KUNDEN ermöglicht für ihn verbindliche Bestellungen im TIGER-Webshop aufzugeben. Der KUNDE wird sicherstellen, dass die im TIGER-Webshop hinterlegten Daten korrekt sind und die Zugangsdaten nur von Personen benutzt werden, die berechtigt sind, für den KUNDEN verbindliche Bestellungen aufzugeben.

3. Die von TCG im TIGER-Webshop dargestellten Produkte und bereitgestellten Informationen stellen kein Angebot im Rechtssinn dar, sondern lediglich eine freibleibende Aufforderung an den KUNDEN zur Abgabe eines Angebots. Der KUNDE kann im TIGER-Webshop Produkte aus dem Sortiment von TCG auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb“ in einem virtuellen Warenkorb sammeln und aus diesem auch wieder entfernen. Erst mit dem Absenden der Bestellung über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der KUNDE ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Absenden der Bestellung wird der KUNDE die Richtigkeit seiner Bestellung sicherstellen. Er kann dafür die Daten vor Absenden der Bestellung einsehen, ändern und die Bestellung auch abbrechen. Nach Abschluss des Bestellvorganges durch den KUNDEN wird dem KUNDEN der Zugang der Bestellung durch eine automatisch generierte E-Mail bestätigt. Diese Zugangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des KUNDEN bei TCG eingegangen ist, stellt aber keine Annahme des Angebots des KUNDEN durch TCG dar. TCG kann das über den TIGER-Webshop abgegebene Angebot des KUNDEN innerhalb einer angemessenen Frist von zumindest 3 Werktagen annehmen. TCG behält sich vor, Angebote des KUNDEN ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Annahme des Kaufangebots des KUNDEN, und somit der Vertragsabschluss, erfolgt erst durch Zugang der gesondert, spätestens gemeinsam mit der Information über den Versand der Ware abgegebenen Annahmeerklärung durch TCG.

4. Die im TIGER-Webshop angegebene Verfügbarkeit der Produkte beruht auf Erfahrungswerten und ist nicht verbindlich. Die Angaben zu den Produkten im TIGER-Webshop sind freibleibend. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Sollte sich während der Bearbeitung der Bestellung des KUNDEN herausstellen, dass das vom KUNDEN bestellte Produkt nicht mehr in ausreichender Menge vorhanden ist, wird TCG den KUNDEN darüber gesondert informieren. Die Darstellung der Produkte im TIGER-Webshop sowie auf Ausdrucken davon, insbesondere hinsichtlich des Farbtons, der Helligkeit, des Kontrasts und der Produkteffekte, ist nicht verbindlich, da sie je nach verwendetem Ausgabegerät (Bildschirm, Drucker, etc.) variieren kann. Für derartige Abweichungen von den tatsächlichen Produkteigenschaften wird von TCG keine Haftung übernommen. TCG bietet farbverbindliche Produktmuster an, die beim Kundenservice angefordert werden können.

5. Die im TIGER-Webshop angeführten Preise sind Listenpreise von TCG. Alle angeführten Preise verstehen sich netto, also exklusive Umsatzsteuer oder sonstiger gesetzlicher Steuern, Gebühren und Abgaben. Zuzüglich zu den Listenpreisen hat der KUNDE nachfolgende Kosten zu tragen:

- Frachtkosten: Diese werden dem KUNDEN auf Anfrage mitgeteilt. Die Höhe der Frachtkosten kann von TCG zugunsten des KUNDEN verändert bzw. angepasst werden.

- Maut: Dieser Zuschlag variiert je nach Land bzw. Postleitzahl der vom KUNDEN angegebenen Lieferadresse.

Die genannten Kostenarten werden im TIGER-Webshop – sofern sie alle oder in Teilen angerechnet werden – unter „Versandkosten“ neben dem Listenpreis separat ausgewiesen. Dem KUNDEN zumutbare Teillieferungen sind zulässig.

6. Bei den von TCG im TIGER-Webshop dargestellten Kombinationsmöglichkeiten („Order Optimization“) handelt es sich nicht um Angebote im Rechtssinn, sondern um auf Basis der Bestellmenge automatisch generierte Bestellvorschläge. Der KUNDE kann diese wahlweise übernehmen, muss dies aber nicht. Der KUNDE kann die Bestellung jederzeit abbrechen, sofern er keine der aufgezeigten Bestellvorschläge akzeptieren will.

7. Sonderkonditionen, die zwischen TCG und dem KUNDEN gültig vereinbart sind, werden nicht im TIGER-Webshop ausgewiesen. Sofern TCG den KUNDEN nicht anderweitig informiert, wird TCG einen etwaigen Vertrag entsprechend der anwendbaren Sonderkonditionen ausführen.

8. Eine Belieferung erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Die Lieferung erfolgt an die vom KUNDEN angegebene Lieferadresse. Hat der KUNDE eine falsche, unvollständige oder unklare Lieferadresse angegeben, so trägt er alle daraus entstehenden Kosten und stellt TCG von daraus resultierenden Nachteilen frei.

§ 19     Gültigkeitsklausel

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§ 20     Datenschutz

TCG beachtet bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen zum Datenschutz bei TCG sind abrufbar unter www.tiger-coatings.com/de-de/datenschutz.

Datum 10/2020


TIGER Coatings Germany GmbH
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D-63263 Neu-Isenburg,
T  +49 / (0)6102/ 20 236-0
F  +49 / (0)6102/ 20 236-29
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www.tiger-coatings.com​​​​​​​

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